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Das Notariat.
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In Schleswig-Holstein können Notare gleichzeitig als zugelassene Rechtsanwälte tätig sein. Der Anwaltsnotar unterscheidet sich gegenüber seinen hauptberuflichen Kollegen lediglich durch die Ausübung beider Berufe.
Ein Notar ist ein unabhängiger und unparteilicher Vermittler zwischen den Parteien. Er ist daher nicht an die Interessen einer Seite gebunden.
Eine strikte Trennung zwischen den Tätigkeiten ist für jeden Anwaltsnotar verpflichtend. Die entsprechende Berufsaufsicht wird durch die Schleswig-Holsteinische Notarkammer wahrgenommen.
Um die Unparteilichkeit zu gewährleisten, darf ein Notar daher nicht in einer Angelegenheit aktiv werden, in der er bereits als Anwalt beteiligt war. Dies gilt auch umgekehrt, wenn er bereits in seiner Funktion als Notar tätig war.
Eine der wesentlichen Aufgaben des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Urkunden. Für verschiedene Rechtsgeschäfte ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
Notare können Beurkundungen und Beglaubigungen u.a. in folgenden Bereichen vornehmen:
- Adoptionen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Eheverträge
- Grundstückskaufverträge
- Grundstücksübertragungen
- Handelsregisteranmeldungen
- Schuldanerkenntnisse
- Testamente
- Vorsorgevollmachten







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